Wir sind eine Terminpraxis, Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Behandlung keine Anrufe entgegennehmen können.
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Sie können Ihren Namen und Telefonnummer hinterlassen und wir rufen zurück sobald es uns möglich ist.
Kontakt:
Praxisgemeinschaft für Podologie
Lena Götzen & Diana Weidig
Hochstraße 55
47877 Willich
02154 / 42420 02154 / 8133811
praxis@podologie-schiefbahn.de
Praxisgemeinschaft für Podologie
Lena Götzen & Diana Weidig
Hochstraße 55
47877 Willich
02154 / 42420 02154 / 8133811
praxis@podologie-schiefbahn.de
Behandlungskosten
Kassenpatienten
Eine podologische Behandlung wird i. d. R. von Ihrem Hausarzt/Diabetologe verordnet.
Bei einer diagnostizierten Diabetes mit Folgeschäden übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlungskosten.
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Behandlungen ohne eine entsprechend gültige Heilmittelverordnung durchführen dürfen.
Sofern Sie bei Ihrem Behandlungstermin keine gültige Heilmittelverordnung vorlegen können, müssen wir Ihnen diese Behandlungskosten oder ggf. eine Terminausfallgebühr zzgl. z. Zt. 19,00 % Umsatzsteuer berechnen.
Eine podologische Behandlung wird i. d. R. von Ihrem Hausarzt/Diabetologe verordnet.
Bei einer diagnostizierten Diabetes mit Folgeschäden übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlungskosten.
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Behandlungen ohne eine entsprechend gültige Heilmittelverordnung durchführen dürfen.
Sofern Sie bei Ihrem Behandlungstermin keine gültige Heilmittelverordnung vorlegen können, müssen wir Ihnen diese Behandlungskosten oder ggf. eine Terminausfallgebühr zzgl. z. Zt. 19,00 % Umsatzsteuer berechnen.
Behandlung mit Privatrezept
Podologische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig, sofern sie nicht aufgrund ärztlicher Anordnung erfolgen (zzgl. z. Zt. 19,00 % Umsatzsteuer).
Bei Vorlage eines gültigen Privatrezeptes, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker/in angeordnet wird, entfällt die Umsatzsteuer von 19,00 %.
Auf dem Privatrezept muss die Podologische Komplexbehandlung oder Medizinische Fußpflege verordnet sein. Die Anzahl kann vom Arzt beliebig festgelegt werden. Es begründet die Heilbehandlung als medizinisch notwendige Maßnahme z.B. zur Vermeidung von Hautschädigungen oder bei verdicktem oder verändertem Nagelwachstum.
Podologische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig, sofern sie nicht aufgrund ärztlicher Anordnung erfolgen (zzgl. z. Zt. 19,00 % Umsatzsteuer).
Bei Vorlage eines gültigen Privatrezeptes, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker/in angeordnet wird, entfällt die Umsatzsteuer von 19,00 %.
Auf dem Privatrezept muss die Podologische Komplexbehandlung oder Medizinische Fußpflege verordnet sein. Die Anzahl kann vom Arzt beliebig festgelegt werden. Es begründet die Heilbehandlung als medizinisch notwendige Maßnahme z.B. zur Vermeidung von Hautschädigungen oder bei verdicktem oder verändertem Nagelwachstum.
Gebühren bei Terminausfall
Sollten Sie ihren vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin.
(per E-Mail, per Kontaktformular oder per Nachricht auf unserem Anrufbeantworter) Bei unentschuldigtem Ausfall des Termins müssen wir Ihnen eine Ausfallgebühr berechnen, da wir ausschließlich auf langfristige Terminabsprachen behandeln.
Sollten Sie ihren vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin.
(per E-Mail, per Kontaktformular oder per Nachricht auf unserem Anrufbeantworter) Bei unentschuldigtem Ausfall des Termins müssen wir Ihnen eine Ausfallgebühr berechnen, da wir ausschließlich auf langfristige Terminabsprachen behandeln.